Berufshaftpflicht für YogalehrerInnen ist wichtig!

Was ist, wenn ein Yogaschüler über einen Stapel Yogamatten stolpert und sich dabei verletzt? Viele unserer Kunden unterrichten auch Yoga oder denken darüber nach, dies zukünftig zu tun. Wir haben uns daher für euch schlau gemacht, wie ihr als Yogalehrer euch und eure Teilnehmer absichern könnt.

Berufshaftpflichtversicherung für YogalehrerInnen

Viele Yogastudios und Yogaschulen fragen Yogalehrer, die bei ihnen unterrichten möchten, nach einer Berufshaftpflichtversicherung. Warum? Ein typisches Szenario: Ein Teilnehmer legt für einen Kopfstand die Brille neben die Yogamatte und du trittst im Vorbeigehen versehentlich darauf. Für einen solchen Fall ist die Haftung klar geregelt: du mußt selber für den Schaden aufkommen bzw. kannst nun deine Berufshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Die Versicherung greift aber auch, wenn du dich gegen unberechtigte Ansprüche wehren musst. Praxisbeispiel: Ein Yogi gibt an, dass er seit deiner Yogastunde unter Rückenschmerzen leidet. Später stellt sich heraus, dass er sich am Abend nach dem Yoga-Unterricht an einem Umzug beteiligt hat, bei dem auch ein Klavier transportiert wurde. Er hat sich verhoben.

Wahrscheinlich (oder besser: hoffentlich) hast du eine private Haftpflichtversicherung. Frage doch mal bei deinem Versicherer an, ob du diese Versicherung in eine „Berufshaftpflichtversicherung mit privater Haftpflicht“ umwandeln kannst. Bei der Risikoeinstufung solltest du als Berufsbezeichnung „Lehrer“ angeben.

Betriebshaftpflichtversicherung für das Yogastudio

Wenn du ein Yogastudio betreibst und dort auch Yogalehrer für dich arbeiten, solltest du darüber nachdenken, die Haftung für Schäden durch den Studiobetrieb zu versichern. Stolpert ein Kursteilnehmer zum Beispiel über einen Stapel Yogamatten oder über ein herumliegendes Meditationskissen, kann es sein, dass hier nicht die Haftung des unterrichtenden Yogalehrers greift. Für solche Fälle ist eine Betriebshaftpflichtversicherung sinnvoll.

Versicherungen, die du als unterrichtender Yogi nicht brauchst

Wie immer im Leben gibt es auch Versicherungen, die dir eventuell von einem Makler angeboten werden, deren Sinnhaftigkeit allerdings zweifelhaft ist. Dazu gehört die Rechtsschutzversicherung, denn das Vertragsrecht wird von ihr nicht abgedeckt. Genau das müßte jedoch angewendet werden, wenn du einen säumigen Zahler in deinem Yogakurs hast. Eine Versicherung gegen Honorarausfall lohnt sich ebenso wenig, da die Prämien (Kosten) oft höher sind als die Honorare, die dir eventuell ausfallen.

Du hast noch weitere Hinweise oder Anregungen zu diesem Thema – teile uns diese gerne in den Kommentaren mit. Und wenn du Interesse an einem „Yogis und Jura, Teil 2“ hast, freuen wir uns auch im 2. Teil über deinen Kommentar.

Quelle:

Existenzgründerportal des BMWI

9 Replies to “Berufshaftpflicht für YogalehrerInnen ist wichtig!

  1. Hallo liebes Lotus-Team,

    der Artikel hat mich sehr angesprochen, da ich selbst Yoga unterrichte. Ich bin ein mal die Woche am Abend in einer Schule zum Unterrichten.
    Was ist z.B. wenn ein Schüler beim Kommen oder Gehen auf der Treppe stolpert? Greift da meine Versicherung oder die von der Schule?

    Das Beispiel mit dem unberechtigten Ansprüchen finde ich ganz schön krass, wenn der Schüler sich beim Umzug verhoben hat und dann die Schuld auf den Yogaunterricht schiebt…Das ist wohl nicht die feine englische Art.

    Könnt Ihr eine gute Versicherung empfehlen? Meine Versicherung bietet sowas nicht an.

    lieben Gruß
    R.B.

    1. Hallo Renate,
      vielen Dank für dein Feedback.
      Ja hier greift normalerweise deine Unfallhaftpflicht. Es kommt aber immer auf den Versicherungsschutz in deiner Versicherungspolice an. Jede Versicherung hat Klauseln mit Ausnahmeregelungen. Wir empfehlen unbedingt vor Vertragsabschluß in einem klärenden Gespräch mit dem Versicherer diese genau zu besprechen.
      Da es auf dem Markt viele Anbieter gibt ist der beste Weg über die Verbraucherzentrale zu gehen. Hast du in einem Yogalehrer-Verband (z. B. BdY) deine Ausbildung gemacht und bist dort weiterhin Mitglied, so schlagen diese in der Regel Versicherungen vor und können dich auch beraten.
      VG
      Michael

  2. Hallo zusammen.

    Kurz zu mir. Ich bin seit 25 Jahren Versicherungsmakler im Verbund der Fairsicherungsläden und seit 2009 Yogalehrer und Craniosakraltherapeut. Da mir der Artikel von Michael nicht vollständig scheint und in seinem Rat doch zusätzliche Informationen erforderlich sind, erlaube ich mir, zu antworten.

    1. Erweiterung der Privathaftpflicht mit dem Berufsbild „Lehrer“. Das Berufsbild „Lehrer“ in seiner klassischen Form sieht keine körperliche Anleitung vor. Wenn schon „Lehrer“ dann „Sportlehrer“, aber auch das trifft es nicht. Ein/e Yogalehrer/in sollte auch als solche/r genannt sein. Der Versicherer sollte eindeutig wissen, was für eine Tätigkeit zu versichern ist.

    2. Meiner Erfahrung nach haben viele Yogalehrer/innen weitere Ausbildungen. Massage, Yogatherapie, Entspannungskursleiter, Rückenyoga, Acro- oder Aerial-Yoga etc. Das wird von einer „Lehrer-Haftpflciht“ definitiv nicht abgedeckt.

    3. Das Stolpern auf dem Weg zur Yogastunde liegt im Verantwortungsbereich des Hauseigentümers/ -betreibers UND der/s Yogalehrerin/s. Hier wird auf die sog. Verkehrssicherungspflicht verwiesen.

    4. Eine Unfallhaftpflicht gibt es NICHT. Die/der Yogalehrer/in haftet unabhängig von der (Yoga-)Schule, wenn es in ihrer/ seiner Verantwortung liegt, dass jemand stolpert.

    5. Bei der Wahl einer geeigneten Absicherung sollte ein Versicherer gewählt werden, der in einem Vertrag sowohl die beruflichen Tätigkeiten (Yogalehrer etc.) als auch die betrieblichen (Räumlichkeiten/ Verkehrsicherungspflicht) abdeckt.

    6. Ich beantworte gerne alle Fragen zu diesem Themen.

    Herzliche Grüße und Om shanti aus Freiburg
    Thomas Sherab

    1. Hallo Thomas,
      vielen Dank für deinen zusätzlichen Kommentar, den wir gern posten. Das Thema Versicherung ist sehr Komplex und muß von Fall zu Fall entschieden werden. Aber je mehr sich konstruktiv dazu äußern, um so verständlicher kann das Thema gerade für Yogalehrer am Beginn ihrer Karriere sein.

    2. Hallo Thomas, bin gerade auf der Suche nach einer Berufshaftpflichtvrrsicherung, da ich Nebenberuflich in einem seht geringen Umfang ( 2 Kurse a 4 Einheiten) in einem Kindergarten anbieten möchte (Freiberuflich).
      Die Kinder sind in dem Kindergarten und ich gehe dort hin. Ist hier überhaupt eine zusätzliche Versicherung notwendig oder nicht?
      Und wäre es Dir möglich einen Versicherungsanbieter zu benennen bzw. Hinweise zu geben was genau im Vertrag aufgenommen werden muss ( konkrete Benennung der Zätigkeit, Yoga, Entspannung usw.)?
      Ich nehme auch gerne persönlich Kontakt auf falls das Ok wäre um die offenen Fragen zu klären.

      Mit freundlichen Grüßen

      Susanne Peltzer

    3. Hallo Thomas,
      ich arbeite als Yogalehrerin auf Minijob-Basis (Vertretung).
      Benötige ich trotzdem eine Berufshaftpflicht, obwohl ich angestellt bin?
      Liebe Grüße
      Alex

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