Informationen zur sozialen Absicherung für Yogalehrer!

In unserem letzten Beitrag für angehende oder praktizierende YogalehrerInnen ging es um Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen. Heute wollen wir die Themen Kranken- und Rentenversicherung etwas näher erläutern.

Krankenversicherung für YogalehrerInnen

Diese Frage wird relevant, wenn du nicht als YogalehrerIn angestellt bist. Wenn du also selbständig arbeitest, musst du wie alle Bürger dieses Landes Mitglied in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung werden.

Die private Krankenversicherung für YogalehrerInnen

Wenn du über die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung nachdenkst, solltest du dich ruhig etwas intensiver mit dieser Thematik befassen. Es kann nämlich sein, dass ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung später nicht mehr möglich ist. Und das kann bei steigenden Beiträgen im Alter zu einem finanziellen Problem werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung für YogalehrerInnen

Im Hinblick auf die gesetzliche KV gibt es drei typische Szenarien:

Szenario 1

Du bist nebenberuflich als YogalehrerIn unterwegs und in deinem Hauptberuf fest angestellt. Von deinem Gehalt werden automatisch Beiträge zur Krankenkasse abgebucht. Mit deinen Yogastunden kommst auf rund 200 Euro zusätzlich im Monat. Kein Problem, denn mit bis zu 4.860 Euro Jahresgewinn bist du in aller Regel „safe“.  Entscheidend ist, dass das Verhältnis von Brutto-Jahreslohn und Jahresgewinn (also nach Abzug von betriebsbedingten Ausgaben) aus dem Yogaunterricht „ausgewogen“ ist. In der Regel wird bei einem Jahresgewinn von bis zu 4.860 Euro von einem „ausgewogenen“ Verhältnis ausgegangen. Empfehlenswert ist es, sich vor Beginn der selbständigen Tätigkeit mit dem Kundenberater der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich abzusichern.

Szenario 2

Du hast dich bisher um Kinder und Haushalt gekümmert und bist über deinen Ehepartner bei einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos familienversichert. Dann darfst du mit deinem Yoga-Unterricht wieder einen maximalen jährlichen Gewinn von 4.860 Euro (= 405 Euro x 12 Monate) erwirtschaften, um in der Familienversicherung bleiben zu können. Wenn deine Arbeit als Yogalehrer als Minijob organisiert ist, sind es sogar 450 Euro pro Monat, die du „nebenher“ verdienen darfst.

Szenario 3

Auf dich treffen die ersten beiden Szenarien nicht zu und du lässt dich als Selbständige freiwillig bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dabei wird von der Kasse erst einmal unterstellt, dass deine Monatseinkünfte über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze von momentan 4.237,50 Euro liegen. Jetzt wird es teuer, da die Krankenversicherungsbeiträge ja prozentual von diesem Ausgangsbetrag berechnet werden. Es ist hier also wichtig, der Krankenkasse nachzuweisen, dass du weniger verdienst und so niedriger eingestuft wirst. Existenzgründerinnen können nochmal niedrigere Mindestbeiträge erzielen. Auch hier empfiehlt sich eine ausführlichere Recherche im Internet.

Fazit zu den Krankenversicherungen für YogalehrerInnen

In vielen Situationen haben die gesetzlichen Krankenkassen einen so genannten Ermessensspielraum, der durch den zunehmenden Wettbewerb zwischen den Kassen immer interessanter wird. Diese Hintergrundinformation kann beim Gespräch mit der Krankenkasse hilfreich sein.

Die Rentenversicherungspflicht für YogalehrerInnen

„Selbstständige LehrerInnen“ sind nach dem deutschen Sozialrecht rentenversicherungspflichtig. Zu dieser Berufsgruppe gehören auch die Yogalehrerinnen. Zitat aus dem SGB VI: „Versicherungspflichtig sind selbstständig tätige Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit keinen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen …..

Unabhängig davon, ob du über deinen Hauptjob bereits Beiträge zur Rentenversicherung abführen musst: Sobald dein Jahresgewinn durch den Yoga-Unterricht höher als die Geringfügigkeitsgrenze von 5.400 Euro liegt, musst du dich bei der Deutschen Rentenversicherung melden.

Dem oben zitierten Gesetzestext können wir aber auch entnehmen, wie du ohne Rentenversicherungspflicht selbstständig als Yogalehrer arbeiten kannst. Wenn du für den Bereich des Unterrichts jemanden sozialversicherungspflichtig einstellst, bist du selber nicht mehr rentenversicherungspflichtig. Konkret: Für dich arbeitet zum Beispiel eine Assistentin, die dir Büroarbeiten und Marketingaufgaben  abnimmt. Ihr überweist du ein Gehalt von mehr als 450 Euro im Monat – ansonsten wäre es ja ein Minijob. Wenn diese Option für dich in Frage kommt, lohnt sich wahrscheinlich das Gespräch mit einem Steuerberater oder der Verbraucherberatung.

Dies war der zweite und vorerst letzte Teil unserer Mini-Serie über das Leben als YogalehrerIn jenseits der Yogamatte. Wir hoffen, mit diesen Informationen etwas Licht in diese doch komplizierten Sachverhalte gebracht zu haben. Wenn du noch mehr Infos zur Selbstständigkeit als Yogalehrer/-in haben möchtest, dann empfehlen wir das Buch Selbstständig als Yogalehrer/-in von Bernd Bachmeier.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass alle Angaben in diesem Artikel ohne Gewähr und nicht als Rechtsberatung zu verstehen sind.

6 Replies to “Informationen zur sozialen Absicherung für Yogalehrer!

  1. Hallo liebes Lotus Team, Euren Beitrag finde ich Klasse, möchte hierzu aber noch etwas zur Krankenversicherung anmerken… Es gibt noch ein 4. Szenario!! Ist mir nämlich passiert… Du machst dich als Yogalehrer selbstständig, willst dich weiterhin gesetzlich versichern und hast aber einen Ehemann, der Privat Krankenversichert ist…. Ziemlich ungünstig!! Dann verhält es sich so, dass das Einkommen des Ehemannes zu deinem hinzu gerechnet wird, dann durch 2 geteilt und schwups…. Ist die Krankenkasse zu teuer und du überlegst, wieder einen Sozialversicherungspflichtigen Job an zu nehmen, damit du die Krankenkasse zahlen kannst 😉 Liebe Grüße, Martina

    1. Hallo Martina,
      danke für deinen Beitrag; so lästig es auch immer ist , so ist es immer gut noch von anderen zu erfahren, wie deren Erfahrung mit den Versicherungen ist. Viele Grüße
      Michael

  2. Hallo,

    sehr hilfreich.
    Ich wußte es zwar schon, hatte mir das aber bisher mühsam zusammengesucht.
    Danke für diese notwendige Zusammenstellung!
    Noch etwas: In Bezug auf die Verhältnismäßigkeit zwischen Haupt – und Yoga-Nebenjob kommt es nicht
    unbedingt auf die Höhe des Gehalts/gewinn an. Auch die jeweilige Anzahl der Arbeitsstunden (Arbeitsschwerpunkt) schein relevant zu sein.
    Macht was draus!

    🙂 Gudrun aus Nordfriesland

    1. Hallo Gudrun,
      ein guter Einwand der gerade dann wichtig ist, wenn mann/frau sich im Umbruch befindet von der Festanstellung zur Selbständigkeit.
      Viele Grüße
      Michael

  3. Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrung wie es mit der Rentenversicherungspflicht als selbständige Yogalehrerin aussieht, wenn man eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderungsrente bezieht?
    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße
    Claudia

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